Difference between revisions of "Kingdom"
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Ein (politisches) Königreich ist eine Gruppe aus Spielern, die von einem König geleitet wird. Ein Königreich lagert Schätze in den aktiven Schatzkammern, um Siegpunkte zu generieren, um am Ende als das Gewinnerkönigreich hervorzugehen.
Das (politische) Königreich eines Spielers oder Dorfes bezeichnet üblicherweise das Königreich, dem der Spieler beigetreten ist und dessen Kürzel in seinem Profil zu sehen ist. Das geographische Königreich eines Dorfes bezeichnet dagegen das Königreich, in dessen Gebiet das Dorf liegt.
Contents
Struktur
Ein Königreich besteht aus einem König und bis zu 110 weiteren Spielern, von denen bis zu zwei als Herzog eingesetzt werden können. Nach einem durchgeführten Königsbund sind es bis zu zwei Könige und bis zu 220 weitere Spieler von denen bis zu vier den Herzogposten innehalten.
Der König
Der König ist die Führungsperson des Königreiches. Er ist für die Leitung des Königreiches zuständig und verfügt über folgende Sonderrechte:
- Er kann Herzöge ernennen und entlassen
- Er kann Schatzkammerslots zuweisen
- Er kann diplomatische Beziehungen verwalten
- Er kann das Königreich auflösen
- Er kann Mitglieder entlassen
- Er kann gewährten Schutz wieder aufheben
- Er hat Zugriff auf 25% der Tribute, die die Herzöge einsammeln
Außerdem verfügt er über dieselben Sonderrechte wie Herzöge.
Der Vizekönig
Nach dem Königsbund gibt es einen Vizekönig. Dieser hat dieselben Sonderrechte wie Herzöge und teilt ein paar Sonderrechte des Königs:
- Er kann gewährten Schutz wieder aufheben
- Er hat ebenfalls Zugriff auf 25% der Tribute, die die Herzöge einsammeln. Beide Könige können die 25% aller Herzöge abholen, wer zuerst klickt bekommt sie. Üblicherweise spricht man sich allerdings vorher ab, wer welche Tribute bekommt.
Bekannter Bug:
- In der API wird der Vizekönig als Statthalter angegeben.
Die Herzöge
Herzöge unterstüzen den König bei der Errichtung von Schatzkammern und werden dafür mit Tributen entlohnt. Sie haben folgende Sonderstellungen gegenüber normalen Statthaltern:
- Sie können Schatzkammern in ihren Dörfern aktivieren, um Einfluss und Siegpunkte zu generieren
- Sie können von Dörfern um ihre aktiven Schatzkammer Tribute einsammeln
- Sie können Dörfern um ihre aktiven Schatzkammern Schutz gewähren
- Angriffs- und Verteidigungsberichte können zwischen Herzögen und Königen untereinander automatisch eingesehen werden
Der König kann bis zu zwei (vier nach Königsbund) Herzöge ohne Voraussetzungen ernennen. [1]
Schatzkammerslots
Jeder Herzog und König kann standardmäßig in genau einem Dorf eine Schatzkammer aktivieren. Um in weiteren Dörfern Schatzkammern zu aktivieren, muss das Königreich Schatzkammerslots freischalten, indem es Schätze sammelt. Dabei müssen 10.000 Schätze pro zusätzlichem Schatzkammerslot gesammelt werden. [1] Sobald genügend Schätze vorhanden sind, kann der König einen Schatzkammerslot vergeben, muss dabei allerdings gleichmäßig vorgehen. Das bedeutet, dass jeder König und Herzog erst zwei Slots haben muss, bevor einer drei haben kann, analog für höhere Slotzahlen. Slots können nur vergeben werden, wenn alle Herzöge ernannt sind, um Umgehungen dieser Gleichmäßigkeitsregelung zu vermeiden.
Sobald ein Slot vergeben ist, kann der zugewiesene Spieler selbst entscheiden, in welchem Dorf er eine Schatzkammer aktiviert. Ist in einem Dorf eine Schatzkammer aktiv, sind dort alle Schatzkammern aktiv, ohne mehr Slots dafür zu verbrauchen. Fällt das Königreich nach der Vergabe des Slots wieder unter die benötigte Anzahl an Schätzen, bleibt der Slot erhalten und wird nicht automatisch zurückgezogen.
Königsbund
Sobald ein Königreich Tage alt ist, kann es einen Königsbund eingehen, d.h. mit einem anderen Königreich verschmelzen. Der Königsbund kann nur einmal durchgeführt werden und kann nicht rückgängig gemacht werden. Voraussetzungen sind: [2]
- Beide Königreiche müssen mindestens 30 Tage alt sein
- Keines der beiden Königreiche hat bereits einen Königsbund durchgeführt
- Die Hauptdörfer der beiden Könige müssen verbunden sein, in anderen Worten, es muss einen Weg aus ausschließlich waagrechten und senkrechten Schritten geben, sodass man von dem HD des einen Königs zu dem HD des anderen Königs gelangt ohne durch Gebiet zu laufen, dass zu keinem der beiden gehört. Diagonale Verbindungen zählen nicht. Außerdem ist es nicht notwendig, dass die beiden Könige in ihrem Hauptdorf eine Schatzkammer aktiviert haben, solange die Verbindung hergestellt werden kann.
Wird der Königsbund angenommen, treten folgende Effekte inkraft: [2]
- Das Königreich mit weniger Siegpunkten wird aufgelöst und alle Mitglieder sind nun in dem größeren Königreich
- Der König des aufgelösten Königreichs wird zum Vizekönig des größeren Königreichs
- Die Herzöge beider Königreiche bleiben erhalten
- Alle Schatzkammern bleiben aktiv
- Die Siegpunkte des aufgelösten Königreichs gehen verloren
- Alle Schatzkammerslots bleiben bestehen und gehören jetzt zu dem größeren Königreich
- König und Vizekönig können nicht mehr abdanken und sind für den Rest der Spielrunde an ihre Posten gebunden
Sonstiges:
- Löscht ein König oder Vizekönig nach dem Königsbund, so bleibt sein Posten bis zum Rundenende unbesetzt
Das geographische Königreich ist das Königreichgebiet auf der Karte, das von einem Königreich durch seinen Einfluss kontrolliert wird. Als geographisches Königreich wird, im Bezug auf einzelne Felder oder Dörfer, das Königreich bezeichnet, in dessen Gebiet ein Dorf sich befindet.
Königreichsgebiet
Ein Königreich kann durch Schatzkammern Gebiete aufspannen. Dörfer, die im Gebiet eines Königreichs liegen produzieren Tribute, die die Könige und Herzoge des Königreiches abholen können. Oasen im Königreichsgebiet können mit Truppen unterstützt werden, um mehr Rohstoffe zu produzieren und alle Mitglieder des Königreichs bekommen eine Benachrichtung, falls Angriffe auf Dörfer im Gebiet gestartet werden. Außerdem kann ein König in seinem Gebiet einen Menhirstein aufstellen, um einen Spieler zur Umsiedlung einzuladen.
Es gibt besondere Interaktionen zwischen königreichsfremden Spielern und einem König in dessen Königreichsgebiet.
Spielerhass
Greift ein König oder Vizekönig ein Dorf an, das in seinem Gebiet liegt und nicht zu seinem eigenen Königreich gehört, so entwickelt der angegriffene Spieler bei Einschlag Hass auf ihn. Etwaiger gewährter Schutz wird dadurch ebenfalls widerrufen. Durch den Angriff verliert das Königreich des Angreifers sofort jeden Einfluss auf alle Dörfer des angegriffenen Spielers. Die Königreichsgrenzen verlaufen dann um das Feld herum, unter Umständen ist dann auch ein Loch im Königreichsgebiet. Falls ein anderer König (ohne Hass) ebenfalls Einfluss auf das Dorf hat, gehört es dann zu dem anderen Königreich - auch wenn es rechnerisch weniger Einfluss ausübt. Dörfer von Spielern mit Hass können gegebenenfalls Tributswege unterbrechen und die HD-zu-HD Verbindung beim Königsbund stören.
Angriffe von Herzögen können keinen Spielerhass auslösen. Angriffe gegen Statthalter des eigenen politischen Königreichs lösen ebenfalls keinen Spielerhass aus.
Um den Spielerhass Status loszuwerden, muss der König oder Vizekönig dem betroffenen Spieler ein Friedensangebot machen. Das kann er über das Radmenü auf der Karte tun. Wenn er das Angebot abgeschickt hat, erscheint im Hauptdorf des anderen Spielers ein Botschafter, der ihm das Angebot überbringt. Nimmt der Spieler das Angebot an, wird der Spielerhass aufgelöst und das Königreich kann wieder Einfluss auf die Dörfer des Spieler ausüben.
Schutz gewähren
Könige und Herzöge können fremden Dörfern im Königreichsgebiet Schutz gewähren. Sollte der Besitzer des Dorfes Hass gegen das Königreich haben, muss dieser erst aufgelöst werden. Eine Einladung in das Königreich gewährt automatisch Schutz und alle Mitglieder des politischen Königreiches stehen ebenfalls automatisch unter Schutz. Schutz gewähren hat folgende Auswirkungen:
- Das Königreich sieht die Tributskasse des Dorfes, falls eine vorhanden ist, und kann die Tribute abholen, falls der Spieler sie nicht verweigert.
- Das Königreich kann das Dorf nicht adeln - dieser Schutz hält noch drei Tage nach Zurückziehen des Schutzes an.
Um gewährten Schutz zurückzuziehen, muss der König oder Vizekönig das Dorf angreifen. Herzöge können gewährten Schutz nicht widerrufen.